AGB
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Lieferungen und Leistungen – insbesondere aus Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen –, einschließlich Montage, Inbetriebnahme und Service. Dazu zählen insbesondere die Lieferung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen, Wärmepumpen, Klimaanlagen sowie Komponenten für Dachsanierungen. Ebenso umfasst dies ergänzende Beratungs- und sonstige Nebenleistungen, die von der PANGEA GmbH oder einer ihrer Tochter-GmbHs (nachfolgend „Verwender“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Geschäftspartner“) erbracht werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Geschäftspartners – auch wenn sie von gesetzlichen Regelungen abweichen – werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Eine stillschweigende Anerkennung findet weder durch Ausbleiben eines Widerspruchs noch durch vorbehaltlose Ausführung der Leistung statt.
1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer, sofern keine ausdrückliche Unterscheidung erfolgt.
1.4 Für Unternehmer bilden diese AGB ab dem ersten Auftrag auch die Grundlage für alle künftigen Lieferungen und Leistungen innerhalb der Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt auch bei Vorliegen entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, wenn der Verwender dennoch Leistungen vorbehaltlos erbringt oder die AGB nicht aktualisiert wurden.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1 Sämtliche Angebote von der PANGEA GmbH oder einer ihrer Tochter-GmbHs – gleich in welcher Form (z. B. Kataloge, Preislisten, Werbematerialien, Internetauftritt) – sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Geschäftspartner dar (invitatio ad offerendum).
2.2 Vertragliche Verpflichtungen entstehen erst mit ausdrücklicher Annahme des Angebots durch den Verwender in Textform oder schriftlich, in der Regel durch eine Auftragsbestätigung. Diese erhält der Kunde nach dem Vor-Ort-Aufmaß. Das reine Angebot ist unverbindlich.
2.3 Für den genauen Vertragsinhalt – insbesondere hinsichtlich Art, Umfang sowie Liefer- oder Leistungszeitpunkt – ist allein die Auftragsbestätigung des Verwenders maßgeblich.
2.4 Angaben in Katalogen, Zeichnungen, Abbildungen oder anderen Unterlagen – etwa zu technischen Details, Maßen, Formen, Farben oder weiteren Leistungsmerkmalen – stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung. Abweichungen sind zulässig, sofern sie für den Geschäftspartner zumutbar sind und die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen. Der Verwender behält sich Änderungen – auch während laufender Lieferungen – ohne Ankündigung vor, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.
2.5 Informationen wie Versicherungsbedingungen, technische Empfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, VDE-Hinweise oder Abstimmungen mit Energieversorgern, die im Rahmen der Leistung übergeben oder mitgeteilt werden, sind keine Vertragsbestandteile, sofern sie nicht ausdrücklich und separat vereinbart wurden.
§ 3 Preise, Preisänderung, Zahlungsbedingungen
3.1 Die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz von der PANGEA GmbH oder einer ihrer Tochter-GmbHs in Münster oder einem sonst vereinbarten Erfüllungsort. Sie beinhalten die einfache Verpackung, nicht jedoch Frachtkosten, Zölle, Versicherungen, Montagekosten oder sonstige Nebenkosten sowie die zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer.
3.2 Für Verbraucher gilt: Liegt zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind Preisanpassungen bei veränderten Material- oder Lohnkosten zulässig. Eine angemessene Anpassung erfolgt im Verhältnis zur Kostenentwicklung. Übersteigt die Preisanpassung erheblich die allgemeine Lebenshaltungskostensteigerung, steht dem Geschäftspartner ein Rücktrittsrecht zu.
3.3 Für Unternehmer gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Erhöhen sich bis zur Leistungserbringung Marktpreise oder Entgelte Dritter, die in die Leistung eingebunden sind, darf der Verwender den Preis entsprechend anpassen. Übersteigt die Preiserhöhung 20 % des ursprünglichen Preises, kann der Geschäftspartner unverzüglich nach Mitteilung zurücktreten.
3.4 Zahlungen sind sofort mit Zugang der Rechnung fällig und auf das in der Rechnung genannte Konto von der PANGEA GmbH oder einer ihrer Tochter-GmbHs unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen.
3.5 Teilzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3.6 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen angerechnet, auch wenn der Geschäftspartner eine andere Tilgungsanweisung gibt. Solche Anweisungen werden zurückgewiesen.
3.7 Bei laufenden Geschäftsbeziehungen kann die PANGEA GmbH oder eine ihrer Tochter-GmbHs Vorauszahlungen oder Zahlung bei Nachnahme verlangen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens. In diesen Fällen werden alle Forderungen sofort fällig und der Verwender kann vom Vertrag zurücktreten.
3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Geschäftspartner nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen zu. Unternehmer dürfen Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn sie sich aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergeben.
3.9 Eine Empfehlungsprämie wird nur gewährt, wenn der Geschäftspartner einen neuen Endkunden wirksam vermittelt und dieser mit der PANGEA GmbH oder einer ihrer Tochter-GmbHs einen entgeltlichen Vertrag abschließt, der vollständig ausgeführt und bezahlt wird.
Die Höhe der Empfehlungsprämie richtet sich nach dem Netto-Verkaufswert des vermittelten Auftrags:
ab 10.000 EUR Netto-Verkaufswert: vollständige Prämie
ab 5.000 EUR bis unter 10.000 EUR: 50 % der Prämie
unter 5.000 EUR: keine Prämie
Die konkrete Höhe der vollen Prämie ergibt sich aus der jeweils gültigen Prämienübersicht, die dem Geschäftspartner vor der Vermittlung in Textform mitgeteilt wird. Ein Anspruch entfällt bei Storno, Kündigung oder Nichtzahlung.
Der Verwender kann die Bedingungen künftig für neue Vermittlungen anpassen oder einstellen; für bereits vermittelte Aufträge gelten die bei Vermittlung gültigen Bedingungen.
§ 4 Lieferung und Leistung; Lieferzeit
4.1 Teillieferungen sind zulässig und anzunehmen, sofern sie zumutbar sind. Abschlagszahlungen können verlangt werden. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager von der PANGEA GmbH oder einer ihrer Tochter-GmbHs oder an einem vereinbarten Ort. Die Verladung auf ein Transportmittel des Geschäftspartners oder dessen Ausfuhr ist nicht verpflichtend. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Risiko des Geschäftspartners, auch wenn der Verwender den Transport organisiert oder frachtfrei liefert. Das Transportmittel wird vom Verwender gewählt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Eine Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristende versandt oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.3 Verzögert sich eine verbindlich vereinbarte Lieferung erheblich, kann der Geschäftspartner nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Bei Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie Streik, Pandemien, Rohstoffmangel oder höhere Gewalt besteht das Rücktrittsrecht erst nach drei Monaten und Fristsetzung. Bei Teillieferverzug gilt das Rücktrittsrecht nur für den ausstehenden Teil, sofern die Teillieferung zumutbar ist.
4.4 Bei Lieferverzug kann der Verwender vom Geschäftspartner eine Erklärung verlangen, ob er Lieferung wünscht, zurücktritt oder Schadensersatz statt Leistung verlangt.
§ 5 Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr von Verlust oder Verschlechterung der Ware geht bei Übergabe an das Transportunternehmen oder Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Geschäftspartner über – unabhängig von Versicherungen.
5.2 Dies gilt auch, wenn die Lieferung mit eigenen Fahrzeugen erfolgt oder Versandkosten übernommen werden.
5.3 Spätestens mit Verlassen des Werks oder Lagers geht die Gefahr auf den Geschäftspartner über.
5.4 Bei Annahmeverzug des Geschäftspartners geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.5 Der zufällige Untergang oder die Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Geschäftspartner über.
5.6 Diese Regelungen gelten auch bei beauftragter Montage, sofern kein Werkvertrag mit abweichenden Regelungen besteht.
§ 6 Haftung für Mängel
6.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nichts anderes geregelt. Offensichtliche Mängel sind schriftlich anzuzeigen.
6.2 Unternehmern steht dem Verwender bei Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) das Wahlrecht zu.
6.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Für Mängel an Komponenten von Photovoltaik-, Wärmepumpen-, Klimaanlagen und Dachsanierungsanlagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Unternehmer erhalten eine verkürzte Frist von einem Jahr ab Übergabe, außer in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
6.4 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Geschäftspartner oder Dritte eigenständig Reparaturen oder Änderungen ohne vorherige Nachbesserungsmöglichkeit durch den Verwender durchführen.
6.5 Bei Mängeln nur eines Teils der Lieferung ist eine Rückweisung der restlichen Ware ausgeschlossen, sofern die Annahme des mangelfreien Teils zumutbar ist.
6.6 Unternehmer müssen Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich rügen und konkrete Vertragsdaten angeben. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Verwender entscheidend.
6.7 Die PANGEA GmbH oder eine ihrer Tochter-GmbHs haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Montage durch Dritte oder Fremdeinwirkung entstehen.
§ 7 Haftung
7.1 Die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
7.2 Für sonstige Schäden haftet der Verwender nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
7.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner Eigentum des Verwenders (Vorbehaltsware).
8.2 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden in ausreichendem Umfang zu versichern.
8.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Geschäftspartner den Verwender unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.4 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
8.5 Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verwender ab. Der Verwender nimmt die Abtretung an.
8.6 Bei Zahlungsverzug oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzung ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Verwender erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
§ 9 Montage, Installation und Inbetriebnahme
9.1 Sofern Montage-, Installations- oder Inbetriebnahmedienstleistungen Gegenstand des Vertrages sind, gelten die hierfür vereinbarten technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben als vereinbart.
9.2 Der Geschäftspartner hat für ungehinderten und rechtzeitigen Zugang zu den Montage- bzw. Installationsorten zu sorgen. Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung oder Zugangsbeschränkungen gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
9.3 Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Lagerung oder fehlerhafte Wartung zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch gegen den Verwender.
9.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Geschäftspartner verpflichtet, vor Montagebeginn eine Abnahme des Montageorts vorzunehmen und etwaige Besonderheiten oder Gefahrenquellen dem Verwender mitzuteilen.
9.5 Sofern im Rahmen der Leistungserbringung ein Rückbau bestehender Gasinstallationen erfolgt, beschränkt sich dieser ausschließlich auf den Rückbau bis einschließlich des Gaszählers. Ein darüberhinausgehender Rückbau der Gasleitung, insbesondere auf der Netz- bzw. Versorgerseite, ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Ein weitergehender Rückbau kann ausschließlich durch den zuständigen Netzbetreiber oder auf dessen Veranlassung erfolgen. Etwaige Kosten für einen solchen weitergehenden Rückbau sind vom Geschäftspartner zu tragen und nicht vom Verwender geschuldet.
§ 10 Rücktritt und Vertragsaufhebung
10.1 Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nicht abweichend geregelt.
10.2 Bei Rücktritt durch den Geschäftspartner nach Beginn der Leistungserbringung ist der Verwender berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.
10.3 Das Recht des Verwenders, bei berechtigtem Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Geschäftspartners vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
10.4 Für den Fall des Rücktritts hat der Geschäftspartner die gelieferten Waren unverzüglich und ordnungsgemäß auf eigene Kosten zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
§ 11 Datenschutz
11.1 Der Verwender verarbeitet personenbezogene Daten des Geschäftspartners ausschließlich zur Vertragserfüllung, zu Abrechnungszwecken und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verwenders, die auf der Webseite einsehbar ist oder auf Anfrage bereitgestellt wird.
11.3 Der Geschäftspartner erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verwenders. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).